Wir sichern eine lückenlose und zuverlässige Versorgung mit Strom und Erdgas. Ausnahmslos und von Anfang an.
Mit der Grund- und Ersatzversorgung stellen wir sicher, dass jeder Haushalt in Suhl und Zella-Mehlis zuverlässig und reibungslos mit Strom und Erdgas versorgt wird.
Als Grundversorger für Suhl und Zella-Mehlis erfüllen wir damit die gesetzlichen Vorschriften des § 36/§ 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Haushaltskunden zu allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Preisen zu versorgen.
Wer ist der Grundversorger?
- Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
- Dieses wird alle drei Jahre durch den Netzbetreiber anhand der tatsächlichen Kundenzahlen festgestellt.
- Die Grundversorgung erfolgt entweder als aktiver Vertragsabschluss von Ihnen mit dem Grundversorger oder automatisch durch sog. „konkludentes Verhalten“ (z. B. Lichteinschalten in den neuen Räumlichkeiten).
- Wir, die Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis GmbH, sind Grundversorger für Erdgas in Suhl, Zella-Mehlis, Benshausen und Oberhof.
Eine Übersicht zu unserem gesamten Grundversorgungsgebiet finden Sie hier.
Was ist eine Ersatzversorgung?
- Von einer Ersatzversorgung (automatische Notversorgung) spricht man, wenn ein Letztverbraucher keinem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.Zum Beispiel aufgrund einer Insolvenz.
- Die Ersatzversorgung erfolgt gemäß § 38 EnWG automatisch, da hierfür kein Vertragsabschluss nötig ist. Der Grundversorger teilt Ihnen dies unverzüglich schriftlich mit, nachdem er selbst Kenntnis davon hat.
- Die Ersatzversorgung betrifft alle Letztverbraucher in Niederdruck und ist damit nicht nur auf die Haushaltskunden beschränkt.
- Die Ersatzversorgung endet spätestens nach drei Monaten, während die Grundversorgung keiner zeitlichen Begrenzung unterliegt und durch Kündigung des Vertrages beendet wird.
- Wenn Sie in der Ersatzversorgung beliefert werden, erhalten Sie von uns immer eine schriftliche Vertragsbestätigung. Innerhalb von drei Monaten haben Sie nun die Möglichkeit, sich einen Energielieferanten zu suchen.
- Sollten wir nach Ablauf von drei Monaten nichts von Ihnen hören, wird die Ersatzversorgung bei Haushaltskunden automatisch zu einem Liefervertrag mit dem Grundversorger.
- Einem Nicht-Haushaltskunden kann der Netzbetreiber beim Fehlen eines Lieferantenvertrages nach Ablauf der Ersatzversorgung die Entnahmestelle sperren.
Sie haben weitere Fragen zur Grund- oder Ersatzversorgung? Vereinbaren Sie einfach dirket online einen Rückruf. Wir beraten Sie gerne. Hier um Rückruf bitten.