Die flexible Lösung. Allen Verbrauchern in unserem Versorgungsgebiet, die sich für keinen anderen Tarif entscheiden, gewährleisten wir selbstverständlich unsere standardmäßige Grundversorgung. Das heißt: Wenn Sie an das Netz angeschlossen sind, ist die Gasversorgung aktiv. Zum Beispiel auch dann, wenn Sie neu gebaut haben oder gerade erst umgezogen sind.

Preisübersicht

Grundversorgungspreise (Jahresverbrauch bis 1.680 kWh)

 NettoBrutto
Preise gültig ab 01.01.2023
Grundpreis 61,08 €/Jahr 65,36 €/Jahr
Arbeitspreis 13,02 ct/kWh 13,93 ct/kWh

Grundversorgungsspreise (Jahresverbrauch ab 1.680 kWh)

 NettoBrutto
Preise gültig ab 01.01.2023
Grundpreis  97,89 €/Jahr 104,74 €/Jahr
Arbeitspreis 10,83 ct/kWh 11,59 ct/kWh

Ersatzversorgungspreise

 ArbeitspreisGrundpreis
Preise gültig ab 01.01.2023
Gaspreis brutto bis 10.000 kWh/Jahr 17,54 ct/kWh 13,93 €/Monat
Gaspreis netto bis 10.000 kWh/Jahr 16,39 ct/kWh 13,02 €/Monat

 ArbeitspreisGrundpreis
Preise gültig bis 31.12.2022
Gaspreis brutto bis 10.000 kWh/Jahr 29,85 ct/kWh 13,93 €/Monat
Gaspreis netto bis 10.000 kWh/Jahr 27,90 ct/kWh 13,02 €/Monat

Hinweise zu einzelnen Preisbestandteilen sowie zur Energieeinsparung finden Sie auf unserem Preisblättern.

Der Grundversorger im Detail

Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Dieses wird alle drei Jahre durch den Netzbetreiber anhand der tatsächlichen Kundenzahlen festgestellt. Die Grundversorgung erfolgt entweder als aktiver Vertragsabschluss von Ihnen mit dem Grundversorger oder automatisch durch sog. „konkludentes Verhalten“ (z. B. Lichteinschalten in den neuen Räumlichkeiten).

Wir sind Grundversorger für Erdgas in Suhl, Zella-Mehlis, Benshausen und Oberhof. Eine Übersicht zu unserem gesamten Grundversorgungsgebiet finden Sie hier.  

Unterschied  zur Ersatzversorgung 

Von einer Ersatzversorgung (automatische Notversorgung) spricht man, wenn ein Letztverbraucher keinem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, zum Beispiel aufgrund einer Insolvenz. Die Ersatzversorgung erfolgt gemäß § 38 EnWG automatisch, da hierfür kein Vertragsabschluss nötig ist. Der Grundversorger teilt Ihnen dies unverzüglich schriftlich mit, nachdem er selbst Kenntnis davon hat. 

Die Ersatzversorgung betrifft alle Letztverbraucher in Niederdruck und ist damit nicht nur auf die Haushaltskunden beschränkt. Die Ersatzversorgung endet spätestens nach drei Monaten, während die Grundversorgung keiner zeitlichen Begrenzung unterliegt und durch Kündigung des Vertrages beendet wird. 

Wenn Sie in der Ersatzversorgung beliefert werden, erhalten Sie von uns immer eine schriftliche Vertragsbestätigung. Innerhalb von drei Monaten haben Sie nun die Möglichkeit, sich einen Energielieferanten zu suchen. Sollten wir nach Ablauf von drei Monaten nichts von Ihnen hören, wird die Ersatzversorgung bei Haushaltskunden automatisch zu einem Liefervertrag mit dem Grundversorger. Einem Nicht-Haushaltskunden kann der Netzbetreiber beim Fehlen eines Lieferantenvertrages nach Ablauf der Ersatzversorgung die Entnahmestelle sperren. 

Individuell und preiswert

Natürlich bieten wir jedem neuen Kunden, der mit Erdgas heizt, kocht oder dieses gewerblich nutzt, auch individuelle Gaslieferungsverträge an. Ein entsprechendes Angebot erhalten Sie mit der Vertragsbestätigung für die Grund- und Ersatzversorgung. Mit Hilfe eines simplen Tarifwechsels lassen sich dadurch u. U. mehrere hundert Euro pro Jahr einsparen. 

Gerne helfen wir Ihnen bei der richtigen Tarifwahl!

Sprechen Sie uns an oder besuchen Sie uns in unserem Kundencenter in der Fröhlichen-Mann-Straße 2 in Suhl. Wir sind auch telefonisch unter der Nummer 03681 495-500 für Sie da.

Wenn Sie Ihren Jahresverbrauch bereits kennen, können Sie Ihren individuellen Erdgaspreis auch direkt über unseren  Preisrechner ermitteln.