Stand: 15.11.2024
Präambel
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB" genannt) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis GmbH, Fröhliche-Mann-Str. 2, 98528 Suhl (im Folgenden „SWSZ” genannt) und den Teilnehmern (im Folgenden auch „Werber” bzw. „Empfehlungsempfänger“ genannt).
2. Im Rahmen des Empfehlungsprogramms (im Folgenden „Programm” genannt) empfiehlt der Werber die Produkte der SWSZ an den Empfehlungsempfänger. Hierzu stellt die SWSZ dem Werber online ein Formular zur Verfügung, über das der Werber einen Empfehlungstext an den Empfehlungsempfänger generieren kann. Der Werber trägt seinen Vor- und Nachnamen, seine aktive und ungekündigte Kundennummer bei der SWSZ, seine E-Mail-Adresse sowie den Vor- und Nachnamen des Empfehlungsempfängers in das Formular ein. Anschließend muss der Haken bei „Ja, ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der SWSZ und nehme die Datenschutzhinweise zur Kenntnis.“ gesetzt werden. Nun kann der Werber über den Button „Jetzt teilnehmen“ seine Teilnahme bestätigen und den Empfehlungstext über einen weiteren Button „Text kopieren“ in die Zwischenablage seines mobilen Endgeräts übernehmen. Der Werber kann das Medium seiner Wahl nutzen (z. B. WhatsApp, E-Mail, Facebook o. Ä.) und den zwischengespeicherten Text an den Empfehlungsempfänger versenden. Die „Text-kopieren“-Funktion kann je Endgerät variieren. Ggf. muss der Text manuell vom Werber übernommen werden. Der Empfehlungsempfänger kann über den Link, der im Empfehlungstext angegeben ist, zum Preisrechner der SWSZ gelangen und dort sein Wunschprodukt (z. B. RennsteigSTROM aus Wasserkraft, RennsteigGAS Comfort) in Auftrag geben.
3. Für Verträge zwischen dem Empfehlungsempfänger und der SWSZ, die erfolgreich auf diesem Weg zustande gekommen sind und eine Mindestlaufzeit bis 31.12.2025 haben, wird dem Werber und dem Empfehlungsempfänger unter den in diesen AGB und im Formular beschriebenen Bedingungen eine Prämie in Höhe von 50 € als Abzug in der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung gewährt.
4. Zieht der Kunde vor der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung aus und der Liefervertrag wird vorzeitig beendet, kann die Höhe der Prämie taganteilig neu durch die SWSZ berechnet werden.
I. Vertragsparteien
1. Vertragsparteien sind ausschließlich die SWSZ und der Werber bzw. der Empfehlungsempfänger.
2. Der Werber muss Kunde mit einem ungekündigten Liefervertrag bei der SWSZ sein. Die Teilnehmer müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnehmer müssen ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
3. Im Falle eines Vertragsabschlusses zwischen dem Empfehlungsempfänger und der SWSZ kommt der Vertrag über die diesbezügliche Leistungserbringung ausschließlich zwischen dem Empfehlungsempfänger und der SWSZ zustande. Es gelten diesbezüglich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SWSZ, die dem Empfehlungsempfänger von der SWSZ gesondert bekannt gegeben werden.
II. Zustandekommen des Vertrages zwischen den Parteien
1. Um Werber nach Maßgabe dieser AGB zu werden, muss der Werber gegenüber der SWSZ zunächst ein verbindliches Teilnahmeangebot abgeben. Ein solches Angebot gibt der Werber ab, wenn der Werber das auf der SWSZ-Seite online gestellte Empfehlungsformular ausfüllt und den AGB zustimmt sowie die Datenschutzhinweise zur Kenntnis nimmt.
2. Die Teilnahme am Programm als Werber ist nur mit der gleichzeitigen Registrierung zum Programm möglich. Die Registrierung erfolgt erstmalig automatisch, wenn eine Empfehlung über den Button „Jetzt teilnehmen“ generiert wird. Der Werber erhält eine automatisierte E-Mail mit der Bestätigung der Teilnahme am Programm.
3. Ein Teilnehmervertrag nach Maßgabe dieser AGB (im Folgenden "Teilnehmervertrag" genannt) zwischen dem Werber und der SWSZ kommt zustande, wenn die SWSZ den Vertragsschluss bestätigt hat. Die SWSZ behält sich vor, die Teilnahme abzulehnen. Lehnt die SWSZ die Teilnahme ab, werden die Registrierung und sämtliche Daten des Werbers, die über das Formular eingegeben wurden, gelöscht.
4. Der Empfehlungsempfänger nimmt automatisch an dem Programm teil, sobald er über den Preisrechner der SWSZ einen Energieliefervertrag abschließt, der eine Laufzeit bis mindestens den 31.12.2025 hat.
5. Widerrufsbelehrung:
a) Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen Ihren Teilnehmervertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag der Teilnahme.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis GmbH, Fröhliche-Mann-Str. 2, 98528 Suhl (
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
b) Folgen des Widerrufs
Wenn Sie den Teilnehmervertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
c) Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Teilnehmervertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zurück.
- An
Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis GmbH, Fröhliche-Mann-Str. 2, 98528 Suhl oder
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Angemeldet am (*)/Anmeldebestätigung erhalten am (*):
- Name des/der Verbraucher(s):
- Anschrift des/der Verbraucher(s):
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
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(*) Unzutreffendes streichen.
III. Gegenstand des Vertragsverhältnisses
1. Dem Werber wird von der SWSZ die Möglichkeit eingeräumt, über das Empfehlungsformular auf der SWSZ-Seite als eigenverantwortlicher Werber bzgl. der Produkte der SWSZ gegenüber dem Empfehlungsempfänger tätig zu werden. Der Werber darf seine Empfehlungen ausschließlich über die SWSZ-Seite unter Berücksichtigung der in diesen AGB aufgeführten Pflichten und Obliegenheiten abgeben. Über andere Wege abgegebene Empfehlungen können nicht im Rahmen des Programmes berücksichtigt werden.
2. Der Empfehlungsempfänger kann über den vom Werber erhaltenen Empfehlungslink/-text auf der SWSZ-Seite die gewünschten Produkte auswählen sowie die Bestellung dieser Produkte bei der SWSZ in Auftrag geben. Bestellungen, welche durch den Empfehlungsempfänger nicht über den Preisrechner ausgeführt werden, können im Programm nicht berücksichtigt werden. Die SWSZ behält sich die Vertragsannahme sowie die Ablehnung eines Empfehlungsempfängers/Kunden vor. Mit der Bereitstellung des Empfehlungslinks/-textes sowie der vollständigen Verrechnung seines Bonus in der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung hat die SWSZ seine Pflichten gegenüber dem Werber und dem Empfehlungsempfänger vollständig erfüllt.
3. Die SWSZ ist berechtigt, die Produkte und/oder Dienstleistungen auf der SWSZ-Seite jederzeit zu ändern, Produkte und Dienste aus der SWSZ-Seite herauszunehmen und die SWSZ-Seite um neue Produkte zu ergänzen sowie die Vertragsbedingungen und/oder den Bonus/die Prämien zu ändern.
4. Der Werber ist für die richtige Angabe seiner Daten, welche für die Abwicklung dieses Vertrages erforderlich sind, verantwortlich. Änderungen dieser Daten sind der SWSZ unverzüglich durch den Werber in Textform mitzuteilen
5. Von dem Empfehlungsempfänger werden nur der Name und der Vorname, den der Werber im Empfehlungsformular angibt, erhoben und 12 Monate lang gespeichert, um eine ordnungsgemäße Abrechnung zu ermöglichen. Bei erfolgreichem Vertragsabschluss über den Preisrechner zwischen Empfehlungsempfänger und der SWSZ wird der Abschluss dem Werber zugeordnet. Kommt der Vertragsschluss erst nach 6 Monaten seit der Teilnahme des Werbers am Programm zu Stande, besteht kein Anspruch auf eine Prämie.
6. Durch diesen Vertrag wird der Werber nicht verpflichtet, für die SWSZ tätig zu sein. Es steht dem Werber frei zu entscheiden, ob, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang er als Werber tätig wird. Der Werber wird durch den Abschluss dieses Vertrages weder Arbeitnehmer noch Handelsvertreter, Beauftragter oder Erfüllungsgehilfe der SWSZ.
7. Die Bestandteile des Vertragsverhältnisses zwischen SWSZ und dem Werber ergeben sich ausschließlich aus den Angaben bei Vertragsschluss sowie aus diesen AGB.
IV. Kundengewinnung durch den Werber
1. Der Werber wird nur persönlich als privater Werber auftreten. Die Einschaltung Dritter oder eine hauptberufliche, geschäftliche bzw. gewerbliche Nutzung des Programms ist dem Werber nicht gestattet.
2. Der Werber darf nicht gleichzeitig Empfehlungsempfänger bzw. der potentielle Kunde des Auftraggebers sein. Ein über eine solche Eigenempfehlung abgeschlossener Vertrag mit dem Auftraggeber ist nicht prämienfähig.
3. Der Werber wird nur gegenüber potentiellen Kunden, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet haben, als Werber tätig werden.
4. Der Werber ist nicht zum Inkasso und nicht zur rechtsgeschäftlichen Vertretung der SWSZ berechtigt. Er ist nicht befugt, für den Auftraggeber Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen.
5. Der Werber ist verpflichtet,
a) das Empfehlungsformular für die Empfehlungen zu nutzen,
b) den Empfehlungsempfänger davon in Kenntnis zu setzen, dass dem Werber im Falle der Gewinnung eines Kunden für die SWSZ eine Prämie gewährt wird und der Empfehlungsempfänger ebenfalls eine Prämie erhält, sofern der Empfehlungsemfänger einen Vertrag bis 31.12.2025 abschließt,
c) klar zum Ausdruck zu bringen, dass er nicht als Arbeitnehmer oder Erfüllungsgehilfe für die SWSZ oder den Auftraggeber tätig ist; ausgenommen ist die Empfehlung als Privatperson.
6. Der Werber ist bei allen Empfehlungen verpflichtet, sich so zu verhalten, dass in keiner Weise, insbesondere durch die Äußerung von Werturteilen oder Behauptungen, der Ruf, die Werbefähigkeit oder das Ansehen der SWSZ beeinträchtigt werden könnte.
7. Der Werber wird das Empfehlungsformular und die ihm darüber zugänglichen Informationen ausschließlich für die Empfehlung im Rahmen des Programms und gemäß den vertraglichen Vorgaben verwenden.
8. Im Übrigen ist der Werber verpflichtet, sich über alle geltenden Rechtsvorschriften zu informieren und diese zu beachten. Für die wertneutrale Erteilung der Empfehlung an den Empfehlungsempfänger ist allein der Werber aufgrund der persönlichen Weitergabe verantwortlich und nicht die SWSZ.
V. Empfehlungsformular
1. Mit Vertragsabschluss wird dem Werber ermöglicht, einen individuellen Empfehlungstext zu erzeugen und über seinen Wunschkanal zu teilen (z. B. per E-Mail, Soziale Medien oder Messenger). Sofern der Werber hierfür Drittanbieterseiten verwendet, ist er alleine für die Einhaltung etwaiger dort geltender gesetzlicher oder vertraglicher Vorgaben verantwortlich.
2. Die SWSZ behält sich das Recht vor, jederzeit die Funktionalitäten des Empfehlungsformulars und den Inhalt von Textvorschlägen zu ändern, soweit hierdurch nicht grundsätzlich erforderliche Funktionalitäten aufgehoben werden.
VI. Prämierungspflicht der SWSZ
1. Art und Höhe der Prämie
a) Der Werber sowie der Empfehlungsempfänger erhalten jeweils einen Bonus i. H. v. 50 € für jeden neu gewonnenen Kundenvertrag (Strom/Gas), der eine Laufzeit bis mindestens 31.12.2025 hat. Der Bonus kommt auf der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung zum Abzug.
b) Eine Beauftragung durch den Werber oder den Empfehlungsempfänger im Namen Dritter ist nicht prämienfähig.
2. Prämienanspruch
a) Der Werber hat nach erfolgreicher Empfehlung einen Anspruch auf die Prämie gegenüber der SWSZ.
b) Eine erfolgreiche Empfehlung liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
- Es kommt ein Neukundenvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Empfehlungsempfänger zustande, der aus einer vom Empfehlungsempfänger ausgelösten Bestellung von Produkten des Auftraggebers auf der Auftraggeber-Seite resultiert. Eine Bestellung durch den Werber im Namen des Empfehlungsempfängers ist nicht zulässig;
- Der Neuvertrag wird nicht aufgrund eines dem Kunden gesetzlich eingeräumten Rechts widerrufen, der Vertragsschluss durch die SWSZ oder den Kunden wird nicht abgelehnt oder der Vertrag wird nicht innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsschluss gekündigt bzw. aus anderen Gründen beendet/aufgelöst. Die SWSZ behält sich das Recht vor, einen Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen;
- Die auf der Programmseite aufgeführten sonstigen Bedingungen sind erfüllt;
- Die Empfehlung ist unter Beachtung der sich aus diesen AGB ergebenden Pflichten zustande gekommen;
- Der Vertragsabschluss mit dem Empfehlungsempfänger ist ausschließlich über den Werber erfolgt. Dies ist insbesondere nicht der Fall, wenn der Empfehlungsempfänger sich nach der Empfehlung durch den Werber auf anderem Wege (und somit nicht den über den Preisrechner) direkt oder über andere Vertriebswege an den Auftraggeber wendet (z. B. per Telefon) und hierdurch der Vertragsabschluss zustande kommt.
- Der Vertragsabschluss des Empfehlungsempfängers kann dem Werber technisch zugeordnet werden. Sofern die SWSZ den Vertragsabschluss nicht zuordnen kann, z. B. weil sich nicht die vom Werber benannte Person (Ehefrau, Ehemann o. Ä.) anmeldet, löst ein solcher Vertragsabschluss keine Prämie aus.
c) Ein Neukundenvertrag liegt vor, wenn ein Neukunde einen Vertrag mit der SWSZ abschließt, der eine Mindestlaufzeit bis 31.12.2025 hat. Neukunden sind solche Kunden, die eine natürliche, volljährige Person und Erwerber von Vertragsprodukten ist, der nicht mit dem Werber identisch ist und in den zwölf (12) Monaten, die dem Abschluss des Neuvertrags vorausgehen, keine Vertragsbeziehung mit der SWSZ hatte.
VII. Prämienausgabe
1. Statusmitteilung, Stornierung, Verjährung
a) Die Statusmitteilung und die Gutschrift der Prämie/des Bonus erfolgt durch die SWSZ.
b) Gewährte Boni auf der Abrechnung können storniert werden, wenn der Werber gegen diese AGB verstoßen hat, die Voraussetzungen für die Prämie nach diesen AGB entfallen sind, eine Fehlbuchung erfolgte oder ein Missbrauch seitens des Werbers vorliegt. Ein Missbrauch liegt insbesondere dann vor, wenn der Werber unter Verschleierung seiner tatsächlichen Identität versucht, in den Genuss der Prämien zu gelangen, obwohl ihm diese unter Preisgabe seiner tatsächlichen Identität, beispielsweise aufgrund der Teilnahme- und/oder Bonusvoraussetzungen, nicht gewährt werden würden. Wurde die Prämie bereits gewährt, ist diese an die SWSZ zurückzuerstatten.
c) Mit Erfüllung aller Voraussetzungen erwirbt der Werber gegenüber der SWSZ einen Anspruch auf Ausschüttung (siehe Ziffer VI.) des Bonus. Der Anspruch auf Ausschüttung unterliegt der gesetzlichen Regelverjährung von 3 Jahren.
2. Ausschüttung der Prämien
a) Die Ausschüttung der Prämie erfolgt als Gutschriftsbetrag auf der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung. Dieser Gutschriftsbetrag ist als Bonus auf der Abrechnung ersichtlich und wird mit den aktuellen Rechnungsbeträgen verrechnet.
b) Sollte die Höhe des Bonus den Rechnungsbetrag übersteigen, so kann der verbleibende Gutschriftsbetrag mit der nächsten Abrechnung verrechnet oder als Guthabenbetrag auf das hinterlegte Konto des Kunden ausgezahlt oder auf ein vom Kunden mitgeteiltes Konto überwiesen werden.
c) Eine Barauszahlung des Bonus ist nicht möglich.
d) Wir behalten uns das Recht vor, die Auszahlung des Bonus bei einer vorzeitigen Beendigung des Liefervertrages aufgrund von Auszug o. Ä. nur taganteilig auszuzahlen.
e) Eine Verrechnung des Bonus mit einer Schlussabrechnung ist nicht oder nur in Abstimmung mit der SWSZ möglich.
VIII. Datenschutz
Der Werber ist, ebenso wie der Empfehlungsempfänger, damit einverstanden, dass die erforderlichen personenbezogenen Daten für die Abwicklung der Empfehlung sowie die Auszahlung der Prämie verarbeitet werden. Die Verarbeitung erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO (berechtigtes Interesse). Die SWSZ hat als regionaler Anbieter diverser Energiedienstleistungen ein berechtigtes Interesse an der aktiven Kundenakquise durch seine Bestandskunden. Für den Fall, dass mit dem Interessenten ein Vertrag zustande kommt, richtet sich die Dauer der Aufbewahrung nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Sofern kein Vertrag zustande kommt, werden die Angaben des Interessenten nach 12 Monaten gelöscht.
Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte (unternehmensfremde) Personen weitergegeben.
IX. Haftung und Freistellung
1. Teilnehmer
Der Teilnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sollte die SWSZ von Dritten in Anspruch genommen werden, die Ansprüche geltend machen, die auf angeblichen Handlungen oder Unterlassungen des Teilnehmers beruhen, die eine Verletzung der Bestimmungen der Gesetze oder dieser AGB darstellen würden, wird der Teilnehmer die SWSZ von diesen Ansprüchen freistellen. Voraussetzung hierfür ist, dass die SWSZ den Teilnehmer über geltend gemachte Ansprüche umgehend informiert, keine Zugeständnisse oder Anerkenntnisse oder diesen gleichkommenden Erklärungen abgibt und es dem Teilnehmer ermöglicht, auf seine Kosten alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen. Die Verpflichtung zur Freistellung ist in dem Umfang ausgeschlossen, in dem die SWSZ selbst ein Mitverschulden trifft.
2. SWSZ
a) Gerät die SWSZ durch leichte Fahrlässigkeit mit der Leistung in Verzug, ist die Leistung unmöglich geworden oder hat die SWSZ eine nichtwesentliche Vertragspflicht durch leichte Fahrlässigkeit verletzt, haftet die SWSZ für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.
b) Vorstehende Haftungsbegrenzung für die SWSZ gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) sowie bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.
X. Kündigung, Übertragbarkeit
1. Dieses Vertragsverhältnis ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Wird das Programm durch die SWSZ beendet, endet auch das Vertragsverhältnis.
2. Der Teilnehmer hat das Recht, den Teilnehmervertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Die SWSZ hat das Recht, den Teilnehmervertrag unter Einhaltung einer Frist von einer Woche zu kündigen. Eine Kündigung hat in Textform (z. B. E-Mail) zu erfolgen.
3. Die SWSZ behält sich das Recht vor, das Programm unter Einhaltung einer angemessenen Frist oder, sofern ein wichtiger Grund vorliegt, auch ohne eine solche Frist einzustellen. Die zum Zeitpunkt der Einstellung durch die SWSZ bereits entstandenen Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
4. Den Parteien bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund vorbehalten. Ein wichtiger Grund, der die SWSZ zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, liegt insbesondere im Falle einer schuldhaften Verletzung des Teilnehmers gegen die ihm obliegenden Pflichten vor, wenn zusätzlich die übrigen Voraussetzungen von § 314 BGB erfüllt sind.
5. Zusätzlich zu einer Kündigung kann die SWSZ nach billigem Ermessen den Teilnehmer von zukünftigen Empfehlungen im Rahmen des Programms oder ähnlicher Programme ausdrücklich ausschließen. Die SWSZ wird den Teilnehmer von solchen Programmen ausschließen, wenn er
6. Eine fristlose außerordentliche Kündigung des Teilnehmervertrags durch die SWSZ ist insbesondere im Falle eines Missbrauchs durch den Teilnehmer zulässig. Ein Missbrauch liegt insbesondere dann vor, wenn der Teilnehmer unter Verschleierung seiner tatsächlichen Identität versucht, in den Genuss der Prämien zu gelangen, obwohl ihm diese unter Preisgabe seiner tatsächlichen Identität, beispielsweise aufgrund der Teilnahme- und/oder Prämienvoraussetzungen, nicht gewährt werden würde. Ein solcher Fall liegt auch vor, wenn der Teilnehmer bereits ausgeschlossen wurde und sich unter Angabe abweichender Teilnehmerdaten zur Umgehung des Ausschlusses erneut anmeldet, obwohl dem Grunde nach Teilnehmeridentität besteht.
Stellt sich der Verdacht als begründet heraus, behält sich die SWSZ eine strafrechtliche Verfolgung der Angelegenheit vor. Die SWSZ ist bei bestätigtem Missbrauch berechtigt, die entstehenden Kosten mit etwaigem Prämienguthaben des Teilnehmers zu verrechnen. Ein darüberhinausgehender Schadensersatzanspruch der SWSZ gegen den Teilnehmer bleibt unberührt.
7. Eine Übertragung der aus dem Vertragsverhältnis zwischen der SWSZ und dem Teilnehmer resultierenden Rechte und Pflichten an Dritte ist ohne Zustimmung des Teilnehmers zulässig. Macht die SWSZ von dieser Übertragungsmöglichkeit Gebrauch, kann der Teilnehmer das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen. Etwaige im Zeitpunkt der außerordentlichen Kündigung entstandene Prämienansprüche werden erfüllt.
XI. Änderungsvorbehalte
1. Die SWSZ ist berechtigt, diese AGB zu ändern. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Teilnahme gültige Fassung. Daneben kann die SWSZ die AGB mit einer Frist von sechs Wochen im Voraus ändern. Die jeweilige Änderung wird dem Teilnehmer in Textform bekannt gegeben. Gleichzeitig wird der Teilnehmer ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die jeweilige Änderung Gegenstand des zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vertrages wird, wenn der Teilnehmer dieser Änderung nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Bekanntgabe der Änderung in Textform widerspricht. Widerspricht der Teilnehmer, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit der für die ordentliche Kündigung geltenden Frist in Textform zu kündigen.
2. Sofern sich die AGB-Änderung gem. vorstehender Ziff. 1 auf die versprochenen Leistungen des Vertragsverhältnisses bezieht, ist eine Änderung der AGB zulässig, wenn die Vereinbarung der Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von SWSZ für den Teilnehmer zumutbar ist. Gleiches gilt, sofern sich die SWSZ in diesen AGB die jederzeitige, einseitige Änderung einer Leistung vorbehält.
XII. Geltendes Recht
Auf das Vertragsverhältnis und im Falle von Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Zwingend anzuwendende Rechtsvorschriften der EU oder eines anderen Staates bleiben hiervon unberührt.
XIII. Alternative Streitbeilegung (Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtungsstelle)
Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet, die unter folgendem Link abgerufen werden kann: www.ec.europa.eu/consumers/odr. Die SWSZ ist bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Nein. Es wird immer ein neuer Vertrag benötigt. Diesen können Sie hier ganz bequem online abschließen.
Entscheiden Sie sich einfach für eines unserer Vertragsmodelle und schicken Sie uns das entsprechende Vertragsformular ausgefüllt und unterschrieben zu. Noch schneller geht’s über unseren Preisrechner.
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Wenn Sie umziehen, müssen Sie Ihren Vertrag nicht kündigen, sondern sich lediglich bei uns abmelden. Der Vertrag endet automatisch mit dem Auszug aus der alten Wohnung. Bitte senden Sie Ihre Abmeldung spätestens 14 Tage nach Schlüsselübergabe an unseren Kundenservice. Wichtig: Die Zählerstände und das Datum des Auszuges sind für die Abrechnung zwingend erforderlich.
Sie können uns Ihre Zählerstände per Post, Brief, Fax oder E-Mail mitteilen. Noch bequemer geht’s über unser Kundenportal oder über die Online-Zählerstandserfassung.