Nein. Sie gelangen auch über die Internetseite zaehlerstandserfassung.swsz.de zur Online-Zählerstandserfassung. Damit wir wissen, zu welchem Zähler die von Ihnen übermittelten Zählerstände gehören, fordert die Seite Sie auf, Ihre Kunden- und Verbrauchsstellennummer einzugeben. Die Kunden- und Verbrauchsstellennummer finden Sie auf Ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung oder Ihrer Vertragsbestätigung.
Sie können uns Ihre Zählerstände per Post, Brief, Fax oder E-Mail mitteilen. Noch bequemer geht’s über unser Kundenportal oder über die Online-Zählerstandserfassung.
Ihr örtlicher Netzbetreiber ist für das Ablesen der Zählerstände zuständig. Im Netzgebiet der Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis Netz GmbH wurde aktuell die Firma RZ MESSDIENSTE GbR mit der Ablesung beauftragt.
Damit wir die Jahresverbrauchsabrechnung erstellen können, werden die Zähler im Netzgebiet der Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis Netz GmbH jährlich im September abgelesen. Das betrifft alle Strom- und Gaszähler in Suhl und Zella-Mehlis sowie Gaszähler in Oberhof und Benshausen.
Kunden, die wir außerhalb des o. a. Netzgebietes mit Strom oder Gas beliefern, erhalten von uns im August eine Selbstablesekarte, auf der sie ihren Zählerstand mitteilen können. Darüber hinaus führt einmal jährlich auch der jeweils zuständige Netzbetreiber eine Zählerablesung durch. Bitte beachten Sie, dass der Ableseturnus Ihres Netzbetreibers vom Abrechnungsturnus der SWSZ GmbH abweichen kann.
Nein. Es wird immer ein neuer Vertrag benötigt. Diesen können Sie hier ganz bequem online abschließen.
Entscheiden Sie sich einfach für eines unserer Vertragsmodelle und schicken Sie uns das entsprechende Vertragsformular ausgefüllt und unterschrieben zu. Noch schneller geht’s über unseren Preisrechner.
Mit unserem Preisrechner können Sie ganz einfach herausfinden, ob und zu welchem Preis wir Sie an der gewünschten Entnahmestelle mit Energie beliefern können. Ihre Verbrauchsstelle liegt nicht in unserem Versorgungsgebiet? Fordern Sie hier ein individuelles Angebot an.
Wenn Sie umziehen, müssen Sie Ihren Vertrag nicht kündigen, sondern sich lediglich bei uns abmelden. Der Vertrag endet automatisch mit dem Auszug aus der alten Wohnung. Bitte senden Sie Ihre Abmeldung spätestens 14 Tage nach Schlüsselübergabe an unseren Kundenservice. Wichtig: Die Zählerstände und das Datum des Auszuges sind für die Abrechnung zwingend erforderlich.
Sie können uns Ihre Zählerstände per Post, Brief, Fax oder E-Mail mitteilen. Noch bequemer geht’s über unser Kundenportal oder über die Online-Zählerstandserfassung.